Anhebung der Reiseaufwandsentschädigung-PRAE

Mit der Umsetzung - der lang gehegten Forderung des ASVÖ - nach einer Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung, wurde ein wichtiger Impuls für den Sport gesetzt.

Mit 1.1.2023 werden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. 

ACHTUNG: Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein eingeführt.

Zu melden werden

  • die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins
  • sowie Familien-, Vorname
  • Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in
  • und der Gesamtbetrag

der ausbezahlt wurde, sein.

Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.

Im Anhang findest du das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben.

Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren.

Bei Fragen und Unklarheiten kannst du Dich gerne bei uns melden.

Weitere Informationen findest du hier:

Unsere Partner