Förderungen beim ASVÖ Vorarlberg

Der ASVÖ Vorarlberg vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Vereinszuschüsse (auch BVZ lt. BSFG 2017) sowie Landes-Sportfördermittel in unterschiedlichen Bereichen.

Unser Förderangebot

Startförderung

Bei Neuaufnahme erhält ein Verein im Beitrittsjahr eine einmalige Startförderung von € 700,-.

Solltest du mit deinem Verein an einem Beitritt zum ASVÖ Vorarlberg interessiert sein, findest du die weiteren Informationen hier.

Grundförderung

Ab dem 2. Mitgliedsjahr steht jedem Verein, bzw. jeder Sektion eine Grundförderung von € 400,- zu.

WICHTIG: Auch die Grundförderung muss mittels zweckmäßigen Belegen abgerechnet werden. Eine Überweisung erfolgt NICHT automatisch!

Der Antrag zur Vereinsjahresförderung (siehe "Förderung" weiter unten) muss fristgerecht bis 28. Februar des jeweiligen Jahres gestellt werden.

Fachspartenförderung

Die Fachspartenförderung ist eine Zuteilung an die jeweilige Sportart (= Fachsparte) und ist eine Strukturförderung im Bereich Breiten-, Nachwuchs- und Gesundheitssport und sichert den laufenden Betrieb.

Die Zuteilung der jährlichen Fachspartenförderung erfolgt in Absprache mit den Fachreferenten nach sportartspezifischen Zuteilungskriterien.

Sonderförderung

Bei Anschaffungen im Bereich Sportgeräte / -artikel bzw. kleineren Erhaltungsmaßnahmen der Sportstätte, die den üblichen jährlichen Aufwand für den Sportbetrieb übersteigen, besteht die Möglichkeit eine allgemeine Sonderförderung zu beantragen.

Möglichkeiten:

  • Investitionen in Sport-Infrastruktur, Sportgeräte, Einrichtungen und Inventar (Bsp.: Turngeräte, Zeitnehmung, Tore)
  • Besondere Ausgaben
  • Innovative Projekte (Bsp.: Integration und Sport, Schule und Sport)
  • Jubiläumsveranstaltungen (25 - 50 - 75 - 100 Jahre)
  • Energiesparende Maßnahmen (Photovoltaikanlage, Umstellung LED, etc.)

Jeder Verein bzw. jede Sektion kann pro Jahr eine Sonderförderung beantragen. Hierzu bitte eine kurze Beschreibung im Antrag zur Vereinsjahresförderung angeben.

Nachwuchsförderung (vorm. Transparentförderung)

Für eine außerordentliche Nachwuchsveranstaltung (sportlicher Wettbewerb) besteht die Möglichkeit eine Nachwuchsförderung (vorm. Transparentförderung) zu beantragen.

Voraussetzungen:

  • Dein Verein ist der Veranstalter.
  • Es handelt sich um eine unverkennbare Nachwuchsveranstaltung.
  • Es muss ein Wettkampf/Rennen/Turnier/Wettlauf oder sportlicher Bewerb stattfinden.
  • Die Veranstaltung muss zugänglich für Kinder/Jugendliche von anderen Vereinen, oder der Öffentlichkeit sein.
  • Die Veranstaltung muss außerhalb des fachverbandlichen Spiel- oder Wettkampfbetriebes stattfinden.

Ansuchen / Abrechnung:

  • Kurze Beschreibung der Veranstaltung.
  • Bekanntgabe des Veranstaltungszeitraum.
  • Das ASVÖ Vorarlberg Transparent muss während der Nachwuchsveranstaltung aufgehängt werden.
  • Zur Abrechnung benötigen wir ein Foto der Veranstaltung auf dem unser Transparent ersichtlich ist.

Welche Veranstaltungen werden NICHT gefördert:

  • Skikurs-Rennen (wird unter dem Punkt Fachspartenförderung berücksichtigt).
  • Gemischte Bewerbe (wo alle Altersstufen mit- oder gegeneinander antreten).
  • Ski-Bezirksrennen.
  • Österr. Meisterschaften, Europa- oder Weltmeisterschaft.
  • Bewerbe wo eine Qualifikation erforderlich ist.
  • Nachwuchsturnier vom Fachverband (Beispiel Fußball U8 Turniere).

Richtlinien und Gesetze

Checkliste & Hilfestellung zur Förderungsabrechnung

Für die Abrechnung der Vereinsjahresförderung haben wir eine Hilfestellung zusammengestellt und somit die Richtlinien für deine Abrechnungsunterlagen klarer definiert.

Für Deine genehmigte Vereinsjahresförderung, sind in jedem Fall, Belege bis spätestens 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zu erbringen.

Abrechnungsrichtlinien des ASVÖ Vorarlberg

Beim Dokument "Abrechnungsrichtlinien des ASVÖ Vorarlberg" handelt es sich um eine Zusammenfassung zu den Abrechnungsrichtlinien für die Vereinsjahresförderung des ASVÖ Vorarlberg.

Hilfestellung Online-Förderantrag

Alles richtig machen beim Online-Förderantrag

Am 28. Februar endet die Antragsfrist!

Wir haben ein paar Punkte zusammengestellt um Euch das Ansuchen des Online-Förderantrages zu erleichtern.

Antrag online stellen

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Antragsfrist
28. Feb. 2024

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Abrechnungsfrist
31. Okt. 2024

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