Förderungen beim ASVÖ Vorarlberg
Der ASVÖ Vorarlberg vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Vereinszuschüsse (auch BVZ lt. BSFG 2017) sowie Landes-Sportfördermittel in unterschiedlichen Bereichen.
Unser Förderangebot
Startförderung
Bei Neuaufnahme erhält ein Verein im Beitrittsjahr eine einmalige Startförderung von € 500,-.
Solltest du mit deinem Verein an einem Beitritt zum ASVÖ Vorarlberg interessiert sein, findest du die weiteren Informationen hier.
Grundförderung
Ab dem 2. Mitgliedsjahr steht jedem Verein, bzw. jeder Sektion eine Grundförderung von € 200,- zu.
WICHTIG: Auch die Grundförderung muss mittels zweckmäßigen Belegen abgerechnet werden. Eine Überweisung erfolgt NICHT automatisch!
Der Antrag zur Vereinsjahresförderung (siehe "Förderung" weiter unten) muss fristgerecht bis 28. Februar des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Fachspartenförderung
Die Fachspartenförderung ist eine Zuteilung an die jeweilige Sportart (= Fachsparte) und ist eine Strukturförderung im Bereich Breiten-, Nachwuchs- und Gesundheitssport und sichert den laufenden Betrieb.
Die Zuteilung der jährlichen Fachspartenförderung erfolgt in Absprache mit den Fachreferenten nach sportartspezifischen Zuteilungskriterien.
Sonderförderung
Bei Anschaffungen im Bereich Sportgeräte / -artikel bzw. kleineren Erhaltungsmaßnahmen der Sportstätte, die den üblichen jährlichen Aufwand für den Sportbetrieb übersteigen, besteht die Möglichkeit eine allgemeine Sonderförderung zu beantragen.
Möglichkeiten:
- Investitionen in Sport-Infrastruktur, Sportgeräte, Einrichtungen und Inventar (Bsp.: Turngeräte, Zeitnehmung, Tore)
- Besondere Ausgaben
- Innovative Projekte (Bsp.: Integration und Sport, Schule und Sport)
- Jubiläumsveranstaltungen (25 - 50 - 75 - 100 Jahre)
- Energiesparende Maßnahmen (Photovoltaikanlage, Umstellung LED, etc.)
Jeder Verein bzw. jede Sektion kann pro Jahr eine Sonderförderung beantragen. Hierzu bitte eine kurze Beschreibung im Antrag zur Vereinsjahresförderung angeben.
Richtlinien und Gesetze
Checkliste & Hilfestellung zur Förderungsabrechnung
Für die Abrechnung der Vereinsjahresförderung haben wir eine Hilfestellung zusammengestellt und somit die Richtlinien für deine Abrechnungsunterlagen klarer definiert.
Für Deine genehmigte Vereinsjahresförderung, sind in jedem Fall, Belege bis spätestens 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zu erbringen.
Abrechnungsrichtlinien des ASVÖ Vorarlberg
Beim Dokument "Abrechnungsrichtlinien des ASVÖ Vorarlberg" handelt es sich um eine Zusammenfassung zu den Abrechnungsrichtlinien für die Vereinsjahresförderung des ASVÖ Vorarlberg.
Hilfestellung Online-Förderantrag
Alles richtig machen beim Online-Förderantrag
Am 28. Februar endet die Antragsfrist!
Wir haben ein paar Punkte zusammengestellt um Euch das Ansuchen des Online-Förderantrages zu erleichtern.
Antrag online stellen